Häufig gestellte Fragen
Es gibt im Wesentlichen zwei verschiedene Arten von E-Bikes:
Elektrofahrräder mit Unterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h, sogenannte Pedelecs, gelten rechtlich als Fahrräder und dürfen daher ohne Führerschein und Helm gefahren werden. Elektrofahrräder mit Unterstützung bis zu 45 km/h, sogenannte S-Pedelecs, werden als Mopeds eingestuft. Sie sind zulassungspflichtig und dürfen nur mit einem entsprechenden Führerschein (ab Klasse AM) gefahren werden. Das Tragen eines Helms ist Pflicht. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre, und die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist ebenfalls verpflichtend.
Wie bei Fahrrädern ohne Elektromotor ist es wichtig, sich vor dem Kauf zu überlegen, wofür man das E-Bike nutzen möchte.
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